Schiedspersonen

Schiedspersonen

Schiedsperson für Otzberg

Termine nach Vereinbarung.

Aufgaben der Schiedsperson

Ein Besuch beim Schiedsamt spart oft bares Geld

Nach der Devise "Schlichten statt Richten" versuchen Schiedspersonen schon im Vorfeld zwischen Streithähnen zu vermitteln um so zu verhindern, dass bei Gericht der Klageweg beschritten werden muss, der doch erhebliche Gerichts- bzw. Anwaltskosten nach sich zieht. Oftmals entsteht Streit unter Menschen dadurch, dass diese mehr übereinander als miteinander sprechen, so sind z.B. Streitigkeiten mit dem Nachbarn, Hundegebell, überhängende Äste oder störender Lärm, Beleidigung, Sachbeschädigung, leichte Körperverletzung oder Hausfriedensbruch typische Fälle, bei denen eine Schlichtung angezeigt ist.

Zuständig ist immer die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Die Schiedsmänner und -frauen werden von der Gemeindevertretung gewählt, sind ehrenamtlich tätig und werden vom Leiter des Amtsgerichts bestätigt. Sie sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und eignen sich durch gründliche Aus- und Weiterbildung das notwendige Fachwissen, sowohl über die benötigten Formalitäten, als auch über die immer wieder relevanten Fragen aus dem Straf- und Zivilrecht, an.

Ein kleines Fallbeispiel soll das Verfahren näher beleuchten:

Es gibt Streit zwischen zwei Grundstücksnachbarn. Die Wurzeln eines Baumes zerstören auf dem Nachbargrundstück einen Gehweg. Nachbar A wurde aufgefordert, die Wurzeln auf dem Grundstück des Nachbarn B zu beseitigen. Nachbar A kommt dem nicht nach, sodass Nachbar B bei dem zuständigen Schiedsmann erscheint und einen Antrag auf Anberaumung eines Schlichtungstermins stellt. Bei Antragstellung ist ein Vorschuss (in der Regel 75,00 Euro) zu entrichten und der Schiedsmann lädt Nachbar A und Nachbar B zur Verhandlung. Im Allgemeinen wird in der Ladung das persönliche Erscheinen angeordnet, so dass bei unentschuldigtem Fernbleiben der Gegenpartei ein Ordnungsgeld verhängt werden kann.

Zu Beginn der Verhandlung versucht die Schiedsperson als erstes den Parteien die Schwellenangst zu nehmen und gibt beiden nacheinander die Möglichkeit, die jeweilige Situation zu schildern, ihrem Ärger Luft zu machen und evtl. aufgestauten ?Dampf" abzulassen. Dabei ist der Schiedsmann immer bestrebt, auch in kritischen Schlichtungssituationen, die Fäden in der Hand zu halten. Ergibt sich eine Einigung der Streithähne, wie in diesem Fall geschehen, wurde ein Vergleich wie folgt geschlossen: Nachbar B erklärt sich bereit, die Wurzeln des Baumes auf dem Nachbargrundstück zu beseitigen und teilt sich mit Nachbar A die Kosten der Reparatur des Gehwegs. Diese Vereinbarung wird in einem Protokoll festgehalten, welches von beiden Nachbarn und der Schiedsperson unterschrieben wird.

Da dieser Vergleich 30 Jahre lang vollstreckbar ist, bedeutet das: Erfüllt eine Partei die vereinbarten Auflagen nicht, so kann die Gegenpartei mit einer Ausfertigung des Protokolls die Zwangsvollstreckung betreiben. Der Vergleich beinhaltet in der Regel auch die Vereinbarung der Parteien über die Bezahlung der Kosten des Verfahrens. In vorgenanntem Fall wurden die Kosten geteilt.

Lässt sich dagegen keine Einigung unter den Parteien erzielen und trennen sich die Kontrahenten im Streit, steht ihnen immer noch der Weg zum Gericht frei. Dies allerdings erst nach erfolglosem Schlichtungsversuch.

Abschließend lässt sich feststellen, dass diese bürgernahe, zeit- und kostensparende Institution der Schiedsmänner und -frauen in der Vergangenheit zu einer erheblichen Entlastung der Justiz geführt hat und hoffentlich auch weiterhin führen wird.

Weitere Informationen können auch unter: http://www.bds-darmstadt.de abgerufen werden.