Familie und Soziales

Friedhöfe

Friedhöfe der Gemeinde Otzberg

Die Gemeinde Otzberg unterhält fünf Friedhöfe in ihren Ortsteilen Lengfeld, Habitzheim, Hering, Ober-Klingen und Nieder-Klingen.

Jeder Friedhof hat seine Besonderheiten. So ist die Ev. Kirche in Ober-Klingen vom Friedhof umgeben und sie wird nachts angestrahlt. Der Friedhof in Lengfeld befindet sich neben der Ev. Kirche mit ihrem markanten weißen Kirchturm. In Hering gibt es neben dem Alten und dem Neuen Friedhof einen Ehrenfriedhof. Auf dem Friedhof Nieder-Klingen befindet sich ein Sandsteindenkmal mit einer Urne obenauf. Das Zentrum des Friedhofs Habitzheim bildet eine Linde mit Ruhebank.

Diese Friedhöfe sind alle beteiligt bei der Friedhofsroute „Gärten der Erinnerung“ im Landkreis Darmstadt-Dieburg, die am 22.11.2014 eingeweiht worden ist.

Jeweils an einem Eingang der Friedhöfe sind Hinweistafeln hierzu angebracht, die entsprechende Informationen über die Historie wiedergeben sowie Boxen mit speziell für jeden Friedhof angefertigten Flyern, die zu einem Rundgang über den jeweiligen Friedhof anleiten sollen.

  • Wiesengräber in Otzberg

    Die Gemeinde Otzberg bietet seit einigen Jahren Urnenbeisetzungen auf Wiesengrabflächen an. Mittlerweile wurde dies auf den Friedhöfen aller Ortsteile realisiert.

    Friedpark Otzberg-Hering

    Oberhalb des Alten Friedhofes in Hering steht der parkähnliche Ehrenfriedhof mit Ruhebänken und angelegtem Rundweg zur Verfügung. Urnen werden um die dortigen Bäume herum beigesetzt.

    Friedwiese Ober-Klingen

    Links der Kirche wurde die Wiesengrabfläche mit einer Sandsteinstele versehen. Urnen werden kreisförmig um die Stele herum beigesetzt.

    Friedwiese Nieder-Klingen

    Vom Eingang „Lengfelder Straße“ aus gesehen, auf der rechten Seite der Friedhofsmauer entlang, ist eine Wiesengrabfläche hergestellt worden; an der Mauer wurde eine Granitplatte angebracht.

    Urnengärtchen Habitzheim

    Innerhalb der ehemaligen Grabstätte Heil ist das „Urnengärtchen“ eingerichtet worden. Der Name „Gärtchen“ wurde wegen der markanten Einzäunung gewählt.

    Friedwiese Lengfeld

    Vom Eingang „Birkenweg“ her gesehen, wurde eine Wiesengrabfläche mit einer Sandsteinstele angelegt. Kreisförmig um die Stele herum, erfolgt die Beisetzung der Urnen.

    Bei diesen Wiesengrabstätten können auf Wunsch Messingschilder mit Namen, Geburts- und Sterbejahr der beigesetzten Personen angebracht werden. Die Messingschilder werden über die Friedhofsverwaltung hergestellt. Je nach Örtlichkeit, erfolgt deren Befestigung am Baum (Hering), an der Sandsteinstele (Ober-Klingen und Lengfeld), an der Granitplatte (Nieder-Klingen) oder an den Pfosten des Eingangstores zum Urnengärtchen (Habitzheim). Hier ist auch die Ablage von Schnittblumen erlaubt.

    Die Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung der Wiesengrabflächen sowie das Abräumen des Blumenschmucks obliegt ausschließlich der Gemeinde Otzberg.

  • Gebühren

    Erdbestattungen

    Reihengräber/Wiesenreihengräber/Kindergräber

    Einzelerdgrab

    Erwerb des Nutzungsrechts
    für 30 Jahre                                                      3.660,00 €

    Bestattung von Personen
    über 5 Jahre                                                     1.250,00 €

    Kinder-Erdgrab

    Erwerb des Nutzungsrechts
    für 20 Jahre                                                      2.760,00 €

    Bestattung von Kindern
    bis zu 5 Jahren                                                    980,00 €


    Wiesenreihengrabstätte (inkl. Pflege)

    Erwerb des Nutzungsrechts
    für 30 Jahre                                                      4.450,00 €

    Bestattung von Personen
    über 5 Jahre                                                      1.250,00 €

    Erwerb des Nutzungsrechts
    für 20 Jahre (Kinder bis zu 5 Jahren)              3.900,00 €

    Bestattung von Personen
    bis zu 5 Jahren                                                     980,00 €


    Die Bestattung von totgeborenen Kindern, die vor Ablauf des 6. Schwangerschaftsmonats verstorben sind, und von Föten, in einem Sammelbestattungsfeld, erfolgt kostenlos.
    Das Nutzungsrecht von Reihen-, Wiesen- und Kindergrabstätten kann nicht verlängert werden!

    Die Beisetzung im Wiesenreihengrab kann anonym sein. Auf Wunsch fällt eine Gebühr von 30,00 € für die Anfertigung und Anbringung eines Namensschildchens mit Namen sowie Geburts- und Sterbejahr an.


    Wahlgrabstätten

    Erdgrab, tief (für 2 Beisetzungen übereinander)
    - möglich auf den Friedhöfen in Lengfeld, Habitzheim und Nieder-Klingen -

    Erwerb des Nutzungsrechts
    für 30 Jahre                                                       2.440,00 €

    1. Bestattung, tief                                               1.450,00 €

    2. Bestattung, normal tief                                  1.250,00 €

    Verlängerungsgebühr bei 2. Bestattung fällig, pro Jahr der Verlängerung - 80,00 €

    Doppel-Erdgrab (für 2 Beisetzungen nebeneinander)

    Erwerb des Nutzungsrechts
    für 30 Jahre                                                        4.880,00 €

    Bestattung                                                           1.250,00 €

    - möglich auch als Tiefengrab für bis zu 4 Beisetzungen (2 neben- und 2 übereinander)
    auf den Friedhöfen in Lengfeld, Habitzheim und Nieder-Klingen -

    Zuschlag für Bestattung im Tiefengrab: 200,00 €
    Verlängerungsgebühr bei 2., 3. oder 4. Bestattung fällig, pro Jahr der Verlängerung - 160,00 €


    Urnenbestattungen

    Urnen-Erdgrab (2 Urnenbeisetzungen)

    Erwerb des Nutzungsrechts
    für 20 Jahre                                                       2.880,00 €

    Urnenbeisetzung                                                   940,00 €

    Wiesen-Urnengrab inkl. Pflege

    Erwerb des Nutzungsrechts
    für 20 Jahre                                                        2.130,00 €

    Urnenbeisetzung                                                   940,00 €


    Die anfallende Verwaltungsgebühr beträgt mindestens 15,00 €, höchstens 44,00 €.
    Die Beisetzung im Wiesen-Urnengrab kann anonym sein. Auf Wunsch fällt eine Gebühr von 30,00 € für die Anfertigung und Anbringung eines Namensschildchens mit Namen sowie Geburts- und Sterbejahr an.

    Es können auch in Wahlgrabstätten Urnenbeisetzungen erfolgen (pro Grabstelle bis zu 6 Urnen möglich).


    Allgemeine Gebühren bei Erd- und Urnenbestattungen

    Beim Erwerb des Nutzungsrechtes fällt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 70,00 € für die Grabmalgenehmigung an (außer bei Wiesen-Urnengrab).

    Für ein Grabbuch (auf Wunsch) fallen 30,00 € an.

    Für Bestattungen samstags oder an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag zu der Bestattungsgebühr berechnet.

  • Wo finde ich die Friedhöfe?


    Friedhof Habitzheim

    Ringstraße

    64853 Otzberg

    Friedhof Hering

    Talstraße

    64853 Otzberg

    Friedhof Lengfeld

    Am Wolfenberg

    64853 Otzberg

    Friedhof Nieder-Klingen

    Lengfelder Straße

    64853 Otzberg

    Friedhof Ober-Klingen

    Kirchstraße

    64853 Otzberg


  • Satzungen