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Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.otzberg.de veröffentlichte Website der Gemeinde Otzberg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Überwachungsstelle des Landes Hessen am 10.01.2025 vorgenommenen Bewertung durch eine vereinfachte Überprüfung des Webauftritts Gemeinde Otzberg.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
Beschreibung: Einige der verwendeten Fotos haben keinen Alternativtext.
Maßnahmen: Die Alternativtexte werden überarbeitet bzw. ergänzt.
Zeitplan: 31.12.2025
Barriere 2:
Beschreibung: Auf einigen Seiten gibt es leere Überschriften. Die Überschriftenstruktur ist teilweise falsch und Überschriftenebenen werden übersprungen. Einige Überschriften bezeichnen nicht ausreichend den nachfolgenden Inhalt.
Maßnahmen: Die Überschriften werden auf der Webseite grundlegend überarbeitet.
Zeitplan: 31.12.2025
Barriere 3:
Beschreibung: Auf einigen Seiten existieren Leerzeilen, die den Lesefluss von Screenreadern unterbrechen könnten. Teile von Text stehen in keinem Strukturelement und können daher ggf. nicht von Screenreadern ausgelesen werden.
Maßnahmen: Die Strukturelemente auf der gesamten Webseite werden überarbeitet.
Zeitplan: 31.12.2025
Barriere 4:
Beschreibung: Es können nicht alle Inhalte mit einer Funktion mit der Tastatur erreicht werden.
Maßnahmen: Die betreffenden Inhalte werden so angepasst, dass sie mit der Tastatur erreicht werden können.
Zeitplan: 31.12.2025
Barriere 5:
Beschreibung: Die Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei. Insbesondere PDF-Dokumente sind teilweise nicht zugänglich für Screenreader.
Maßnahmen: Die auf der Webseite bereitgestellten Dokumente werden überarbeitet und zugänglich gemacht.
Zeitplan: 31.12.2025
Barriere 6:
Beschreibung: Die Farbkontraste von Hintergrund und Text sind teilweise zu gering.
Maßnahmen: Die Farben werden überarbeitet.
Zeitplan: 30.06.2025
Barriere 7:
Beschreibung: Die Listenstruktur ist teilweise fehlerhaft.
Maßnahmen: Die Listenstruktur wird überarbeitet.
Zeitplan: 30.06.2025
Barriere 8:
Beschreibung: Die Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei. Insbesondere PDF-Dokumente sind teilweise nicht zugänglich für Screenreader.
Maßnahmen: Die auf der Webseite bereitgestellten Dokumente werden überarbeitet und zugänglich gemacht.
Zeitplan: 30.06.2026
Barrierefreie Alternative: PDF-Dokumente können mit OCR-fähigen Programmen ausgelesen werden.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.02.2025 erstellt und zuletzt am 12.02.2025 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Otzberg:
Markus Jakob, Tel. 06162/9604-301
Sie können uns eine Barriere auch über unser Kontaktformular „Barriere melden“ mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901