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Anzeige einer Feuerstelle
Leistungsbeschreibung
Abbrennen pflanzlicher Abfälle auf Grund der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17.03.1975.
Das Abbrennen pflanzliche Abfälle darf nur unter ständigen Aufsicht einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr und samstags von 08.00 bis 12.00 Uhr erfolgen. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Jegliche andere Stoffe (Holz, Karton, Abfälle etc.) dürfen nicht verbrannt werden, weil dies eine unerlaubte Abfallbeseitigung darstellt. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die eine Personengefährdung herbeiführen können oder zu starker Rauchentwicklung oder Geruchsbelästigung führen. Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden. Wenn durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsbehinderung oder eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit eintritt, ist das Feuer zu löschen. Beim Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein. Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: • 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen; • 35 m von sonstigen Gebäuden; • 5 m zur Grundstücksgrenze; • 100 m von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen, zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden; • 50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen; • 100 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden; • 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern. Sofern eine Anzeige nicht erstattet wird und es dadurch zu einem Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Otzberg kommt, werden die Einsatzkosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Lagerfeuer sind ständig zu beaufsichtigen und so niedrig zu halten, dass sie ständig beherrschbar sind. Die Feuerstelle soll grundsätzlich eingefasst sein, die unmittelbare Umgebung von Bewuchs frei sein. Zum Verbrennen darf nur unbehandeltes Holz verwendet werden. Feuer und Glut müssen beim Verlassen vollständig erloschen sein. Entsprechende Löschmittel sind bereit zu halten.
Brauchtumsfeuer sollten mit besonderer Sorgfalt geplant werden. Da diese Feuer immer mit Publikum stattfinden, ist besondere Sorgfalt auf die Einhaltung von Sicherheitsabständen anzuwenden. Da diese Feuer eine gewisse Größe erreichen, empfiehlt sich grundsätzlich die Absprache mit der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr. Je nach Umständen ergehen hierzu von der Ortspolizeibehörde zusätzliche Auflagen, sowie die Anordnung eines kostenpflichtigen Brandsicherheitsdienstes.
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